Erklärung zur Zugänglichkeit
Der FÖD BOSA strebt danach, seine Webseiten und mobilen Anwendungen gemäß dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die barrierefreie Gestaltung des Zugangs zu den Webseiten und mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen (nur auf Niederländisch oder Franzözisch) zur Umsetzung der *Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates zugänglich zu machen.
Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Diese Erklärung zur Zugänglichkeit findet auf der Webseite https://einlanderzukunft.be und die dazugehörigen teilseiten https://context.eenlandvoordetoekomst.be/, https://context.unpayspourdemain.be/ und https://context.einlandderzukunft.be/Anwendung.
Status der Einhaltung
Zum Zeitpunkt der Überprüfung entspricht diese Webseite vollständig den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 Level AA. Wir sind bestrebt, diesen Status beizubehalten und warten auf eine formelle Überprüfung der Zugänglichkeit.
Erstellung dieser Erklärung zur Zugänglichkeit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 15/04/2022 erstellt.
Die WCAG-Konformität wurde von Experten für digitale Zugänglichkeit bewertet, die von der offiziellen Konformitätsbewertungsstelle der Abteilung für digitale Zugänglichkeit des Föderalstaats akkreditiert wurden, die diesen Konformitätsbericht in niederländischer Sprache vorgelegt hat.
Die Erklärung zur barrierefreien Gestaltung des Zugangs wurde zuletzt am 27/04/2022 überarbeitet.
Nicht zugängliche Inhalte
Nach dem oben erwähnten Accessibility-Audit wurde eine große Anzahl von Hinweisen korrigiert, aber es gibt noch einige Probleme, die noch behoben werden müssen:
- Es gibt keinen H1-Titel auf den teilseiten, aber der Titel wird als Bild mit dem Titel im Alt-Attribut angezeigt (WCAG 1.3.1) (WCAG 1.3.1)
- Unter bestimmten Umständen erscheint eine html-ID mehrmals auf einer Seite, die spezifischen Fälle innerhalb dieser Website haben keine direkten Auswirkungen auf die Zugänglichkeit. (WCAG 4.1.1)
Feedback und Kontaktdaten
Für alle Fragen und Anmerkungen zur Zugänglichkeit der Webseite https://einlanderzukunft.be, können Sie uns per E-Mail erreichen.
Beschwerdeverfahren zur Sicherstellung der Konformität
Für den Fall eines Konflikts in Bezug auf die Einhaltung der Richtlinie haben wir ein angemessenes und wirksames Verfahren eingerichtet, um die Einhaltung gemäß Artikel 9 der Richtlinie sicherzustellen.
In Übereinstimmung mit dem Königlichen Erlass vom 3. September 2019 stellen wir sicher, dass es möglich ist, ein angemessenes und einfaches Verfahren anzuwenden, um die Einhaltung des Gesetzes vom 19. Juli 2018 im Hinblick auf die in den Artikeln 4 und 5 sowie in Artikel 7 Absatz 1 der europäischen Richtlinie festgelegten Anforderungen zu gewährleisten. Mit dieser Verordnung stellen wir insbesondere die effiziente Verwaltung der eingegangenen Anmeldungen oder Anträge gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und die Kontrolle der Bewertung gemäß Artikel 5 sicher.
Bei https://einlanderzukunft.be können Sie sich im Falle einer ausbleibenden oder unbefriedigenden Antwort per Feedback an den Föderalen Ombudsmann wenden:
Leuvenseweg 48 bus 6
1000 Brüssel